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General Terms and Conditions (in german)

Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester

1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester (Staatsorchester) und seinen Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementsvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten daneben die Abonnementsbedingungen. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Konzertplan und Anfangszeiten
Die gültigen Konzertpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den von der vom Staatsorchester herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Konzert- bzw. Veranstaltungsänderung oder eines -ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich die Staatsorchester bemühen, die Besucher rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt das Staatsorchester keine Gewähr.

3. Öffnungszeiten
3.1 Die Tageskasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen des Staatsorchesters angegebenen Zeiten geöffnet.
3.2 Die Abend- bzw. Konzertkasse an der jeweiligen (Konzert-)Veranstaltungsstätte öffnet in der Regel 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen (Konzert-)Veranstaltung. An dieser Kasse werden nur Eintrittskarten für die jeweilige (Konzert-)Veranstaltung verkauft. Sie schließt grundsätzlich mit Veranstaltungsbeginn.

4. Vorverkauf
4.1 Der Saison-Vorverkauf beginnt zu den in der Spielzeitvorschau und in den sonstigen Veröffentlichungen des Staatsorchesters jeweils genannten Zeitpunkten. Für einzelne Produktionen kann es einen abweichenden Vorverkaufsbeginn geben. Die näheren Vorverkaufsbedingungen regeln sich nach den Veröffentlichungen des Staatsorchesters.
4.2 Der Vorverkauf findet außerdem bei angeschlossenen Theaterkassen, Reisebüros und sonstigen Vorverkaufsstellen in Hamburg und in Deutschland sowie auf Internetportalen von Kooperationspartnern statt. Hierfür gelten ggf. abweichende Geschäftsbedingungen der genannten Partner (z.B. Vorverkaufsgebühren), für die das Staatsorchester keine Haftung übernimmt.
4.3 Das Staatsorchester behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Das Staatsorchester behält sich außerdem vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
4.4 Übersendet das Staatsorchester dem Käufer Eintrittskarten/Abonnementausweise, so trägt der Käufer/Abonnent das Versandrisiko. Das Staatsorchester ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Das Staatsorchester ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.

5. Reservierung, Bestellung und Kauf
5.1 Telefonische Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Telefonische Kartenreservierungen werden erst mit Bezahlung verbindlich.
5.2 Schriftliche Kartenbestellungen (auch Anfragen per E-Mail) sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich und werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Sie gelten – sofern durch eine schriftliche oder mündliche Benachrichtigung des Staatsorchesters bestätigt – als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich.
5.3 Reservierte Karten sind grundsätzlich binnen sieben Tagen nach Erhalt der Reservierung zu bezahlen und abzuholen; der genaue Termin wird in der schriftlichen oder telefonischen Reservierungsbestätigung mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins behält sich das Staatsorchester das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.
5.4 Verfügbare Karten können auch ohne Reservierung telefonisch verbindlich gekauft und mittels Kreditkarte bezahlt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, verfügbare Karten auf schriftlichem Wege verbindlich zu bestellen und mittels Kreditkarte oder Verrechnungsscheck zu bezahlen.
5.5 Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus. Der Kunde erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, wenn die Zahlung per Kreditkarte autorisiert ist. Es gilt ausschließlich die auf der Homepage des Staatsorchesters für den Online-Kartenkauf angebotene Zahlungsmöglichkeit (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder „Sofort-Überweisung“). Mit der Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail nimmt das Staatsorchester das Vertragsangebot des Kunden unter der auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Platzgruppe nicht mehr vorhanden ist.
5.6 Das Staatsorchester behält sich vor, für bestimmte Veranstaltungen einzelne Vertriebswege einzuschränken oder ganz auszusetzen.
5.7 Soweit das Staatsorchester Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, gilt § 312 g Absatz 2 Ziffer 8 BGB. Danach ist ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Staatsorchester bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
5.8 Nur bereits bezahlte Karten werden zur Abholung hinterlegt. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt. Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden bezahlte Karten zugesandt. Die hierfür fällige Bearbeitungs- und Versandgebühr wird mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Bezahlung.
5.9 Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung des Staatsorchesters nicht zu gewerblichen Zwecken weiterverkauft werden. Ebenso ist ein privater Weiterverkauf zu erhöhten Preisen nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung von Eintrittskarten im Rahmen von Auktionen, über Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen durch den Erwerber oder Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Bei einem Verstoß gegen diese Maßgaben ist das Staatsorchester berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und /oder die Verantwortlichen vom künftigen Kartenerwerb auszuschließen. Die entsprechenden Eintrittskarten verlieren Ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Eintritt. Vorstehende Regelungen gelten auch für Abonnements sowie einzelne Eintrittskarten und Zutrittsrechte aus einem Abonnement.
5.10 Bei Feststellung von Verstößen gegen festgelegte Verkaufsbeschränkungen, insbesondere Höchstbestellmengen (siehe 4.3), behält sich das Staatsorchester den Rücktritt vom Vertrag vor und wird eine entsprechende Rückabwicklung vornehmen. Die entsprechenden Eintrittskarten verlieren Ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Eintritt.

6. Eintrittspreise
6.1 Für die Konzert-)Veranstaltungen des Staatsorchesters gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Bei ausgewählten Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, Gastspiele) können Zuschläge erhoben werden.
6.2 Die geltenden Eintritts- und Abonnementpreise sind aus den Veröffentlichungen des Staatsorchesters und Aushängen an der Vorverkaufskasse ersichtlich.
6.3 Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Eintrittskarte auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (HVV) zu nutzen. Ob der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem HVV zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten.
6.4 Programmhefte, Textbücher sowie weitere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.

7. Ermäßigungen
7.1 Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende (jeweils bis zum vollendeten 30. Lebensjahr), Erwerbslose sowie Empfänger von Hartz IV/Sozialhilfe können bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises an der Abendkasse ermäßigte Eintrittskarten erhalten. Die gleiche Ermäßigung gilt für nicht schulpflichtige Kinder. Enthält der vorgelegte Nachweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen. Bei knappem Kartenangebot beginnt der Verkauf ermäßigter Karten, die ausschließlich an der Abendkasse verkauft werden, frühestens 15 Minuten vor Beginn der (Konzert-)Veranstaltung.
7.2 Schülergruppen mit mindestens zehn Schülern in Begleitung einer Aufsicht führenden Lehrkraft können bei Sammelbestellungen ermäßigte Eintrittskarten bekommen. Die Ermäßigung gilt auch für die Aufsichtsperson.
7.3 Schwerbehinderte ab GdB 80 und ihre Begleitung, sofern im Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen „B“ vermerkt ist, erhalten eine Ermäßigung. Ebenfalls eine Ermäßigung erhalten Rollstuhlfahrer, die einen entsprechenden Sonderplatz nutzen, sowie ihre Begleitung. Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer bleiben denjenigen Schwerbehinderten vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der (Konzert-)Veranstaltung nicht verlassen können.
7.4 Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Pro Person und Berechtigungsausweis wird je (Konzert-)Veranstaltung nur eine ermäßigte Karte verkauft. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.
7.5 Ermäßigungen können vom Staatsorchester jederzeit geändert werden. Das Staatsorchester ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken oder auszuschließen.

8. Rückgabe gelöster Eintrittskarten
8.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
8.2 Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Beginn der (Konzert-)Veranstaltung an der Kasse zurückgegeben werden.
8.3 Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Veranstaltungssablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wenn das Staatsorchester wegen einer Besetzungsänderung die Eintrittspreise herabsetzt, wird bei Vorlage der Eintrittskarte an der Tageskasse die Differenz zwischen dem ursprünglich gezahlten und dem neu festgesetzten Eintrittspreis erstattet.
8.4 Bei Abbruch einer (Konzert-)Veranstaltung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der (Konzert-)Veranstaltung aufgeführt war, eine Ersatzveranstaltung angeboten oder, falls dies aus dispositionellen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Im Falle eines späteren Vorstellungsabbruchs ist eine (Teil-)Erstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.
8.5 In den Fällen 8.2 bis 8.4 sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt in den Fällen 8.3 und 8.4, wenn er nicht binnen zehn Tagen geltend gemacht wird.

9. Verlust von Eintrittskarten
Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt das Staatsorchester eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte. Die Originalkarte verliert in diesem Falle Ihre Gültigkeit und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Das Staatsorchester ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten, -Cards oder -Abonnementsausweisen u. ä. eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

10. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Eintrittskartenkäufers werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Die Rechtsgrundlage für Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der vertraglichen Leistung und zur Erfüllung der hiermit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Das Staatsorchester ist berechtigt, die Daten an Dritte (natürliche oder juristische Personen) weiterzugeben, sofern diese den Kartenverkaufsvertrag durchführen und durch das Staatsorchester mit dem Kartenvertrieb beauftragt worden sind. Gleiches gilt für die Weitergabe an andere Theater, sofern der Kartenverkaufsvertrag ein gemeinsames Angebot dieser Theater unter Beteiligung des Staatsorchesters darstellen sollte. Dritte im vorgenannten Sinne werden von dem Staatsorchester auf die Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet. Der Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester betreibt keinen Handel mit Personendaten der Kunden. Eine Weitergabe von Personendaten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben dem ausdrücklich zugestimmt. Eine Weitergabe der Kreditkarten-Nummer an nicht autorisierte Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Daten werden nach Ablauf von zwei vollen Spielzeiten nach dem letzten Geschäftsvorgang zunächst inaktiv gesetzt, so dass die Stammdaten nicht mehr sichtbar und Buchungen über den Account nicht mehr möglich sind. Nach Ablauf von fünf vollen Spielzeiten nach dem letzten Geschäftsvorgang werden sämtliche Daten gelöscht.

Online -Ticket-Service
Beim Erwerb von Karten über das Online-Ticketsystem benötigen wir Ihre Personendaten. Diese Daten werden vom Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester und ihren Lieferanten ausschließlich zur Erbringung und/oder Verbesserung bestehender oder künftiger Dienstleistungen verwendet. Der Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester betreibt keinen Handel mit Personendaten der Kunden. Eine Weitergabe von Personendaten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben dem ausdrücklich zugestimmt. Eine Weitergabe der Kreditkarten-Nummer an nicht autorisierte Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Ihre Rechte
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e (Datenverarbeitung zur behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. zum Schutz des öffentlichen Interesses) oder lit. f erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. In Hamburg ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Klosterwall 6, 20095 Hamburg.
Lesen Sie unsere vollständige Datenschutzerklärung https://www.staatsorchester-hamburg.de/de/datenschutz.php

Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für die Einhaltung und Kontrolle unserer Datenschutzpflichten ist unser Datenschutzbeauftragter. Dieser steht Ihnen auch gern für Auskünfte oder Anregungen zum Thema Datenschutz zur Verfügung.

Dr. Uwe Schläger
datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Str. 88a
28217 Bremen
Deutschland

11. Einlass zu den (Konzert-)Veranstaltungen
112.1 Die jeweiligen Eingangsfoyers in den (Konzert-)Veranstaltungsstätten werden zu ggf. unterschiedlichen Zeiten, in der Regel aber eine Stunde vor Beginn der (Konzert-)Veranstaltung geöffnet.
11.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte bzw. der Abonnementsausweis sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer (Konzert-)Veranstaltung.
11.3 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte. Die Originalkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Bei Eintrittskarten, die als Print@Home-Ausdruck oder mobil-Ticket per Mobilgerät vorgezeigt werden, berechtigt nur die erstmalige Verwendung des auf dem Ticket aufgedruckten Barcodes zum Einlass. Es ist Sache des Kunden, seinen Webshop-Account und seinen Print@home-Ausdruck/ mobil-Ticket vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Nutzer der Eintrittskarte der rechtmäßige Inhaber ist.
11.4 Die Mitnahme von Tieren in die(Konzert-)Veranstaltungsstätten ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon können nur in begründeten Einzelfällen zugelassen werden, sofern dem nicht sicherheitstechnische Gegebenheiten oder andere besondere Umstände entgegenstehen.
11.5 Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der (Konzert-)Veranstaltung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Pause zwischen zwei Programmteilen) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
112.6 Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht für die mit der Eintrittskarte verbundene Beförderungsleistung durch den HVV.

12. Garderobe
12.1 Garderobenstücke dürfen je nach Regelung seitens des Betreibers der (Konzert-)Veranstaltungsstätte nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind ggf. beim zuständigen Garderobenpersonal gegen Gebühr abzugeben.
12.2 Die Regelungen des Betreibers der (Konzert-)Veranstaltungsstätte gelten auch, soweit die Haftung für vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke oder gleichgelagerte Sachverhalte betroffen sind. Eine ausnahmsweise in Betracht kommende Haftung des Staatsorchesters besteht nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit des zuständigen Garderobenpersonals und ist jedenfalls auf den Zeitwert bzw. auf 250,00 € pro Garderobenmarke begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr des Besuchers.

13. Saalverweise bzw. Zutrittsverbote
13.1 Das Staatsorchester ist berechtigt, Saalverweise bzw. Zutrittsverbote gegenüber Besuchern auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen ihrer Befugnisse zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus (Konzert-)Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die (Konzert-)Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird.
13.2 Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das Staatsorchester den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen.
13.3 Das private Anbieten oder (Weiter-)Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten der jeweiligen (Konzert-)Veranstaltungsstätte r ist untersagt.
13.4 Mobilfunkgeräte sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
13.5 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
13.6 Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Räumen gestattet.
13.7 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

14. Bild- und/oder Tonaufnahmen
14.1 Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen sind strikt untersagt. Insbesondere auch das Fotografieren im Zuschauerraum während der (Konzert-)Veranstaltung ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar und können Schadenersatzansprüche auslösen.
14.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der (Konzert-)Veranstaltung einzubehalten. Ggf. kann der Besucher vom Besuch der (Konzert-)Veranstaltung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf dem Teile der (Konzert-)Veranstaltung festgehalten sind, werden vom Staatsorchester eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
14.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen der Veranstaltung von dazu ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

15. Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen der jeweiligen (Konzert-)Veranstaltungsstätte erleidet, ausnahmsweise in den Verantwortungsbereich des Staatsorchesters fallen, haften das Staatsorchester, seine Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die eventuelle Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

16. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über Internet. Erfüllungsort ist Hamburg. Dies gilt auch für die Zurverfügungstellung der bestellten Eintrittskarte.

17. Streitbeilegung
Die EU stellt unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Onlineplattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung für Verbraucher zur Verfügung. Der Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, ist hierzu aber grundsätzlich bereit.

18. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 21. Juni 2018 in Kraft und ersetzen die bisher geltende Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester Hamburg

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